Die Sicherheit beim Skifahren ist in den vergangenen Jahren immer weiter in den Vordergrund gerückt. Hier findet ihr eine Liste, in der ersichtlich ist, welche Vorschriften es bezüglich der Helmpflicht in verschiedenen Ländern gibt. Dabei spielen Kinder und Jugendliche oft eine besondere Rolle. Dass es auch ohne Vorschriften geht, zeigt dagegen die Schweiz.
Helmpflicht – Sicher unterwegs
Der Skihelm ist der Ausrüstungsgegenstand für Skifahrer, der im letzten Jahrzehnt wohl am häufigsten verkauft wurde. Über 85 % aller erwachsenen Skifahrer und mehr als 95 % aller Kinder sind in den Skigebieten mit Kopfschutz unterwegs – und das ist auch gut so.
In Deutschland besteht allerdings keine Helmpflicht. Die „Stiftung Sicherheit im Skisport“ (SIS), der DSV aktiv und der Deutsche Skiverband, wollen Skifahrer über den Sinn des Tragen eines Helmes aufklären. Denn auch geübte Skifahrer können Stürze nicht ausschließen. Der tragische Unfall von Michael Schumacher zeigt, wie schnell etwas auf der Piste passieren kann. Ein Skihelm hilft dabei, im Fall eines Unfalls oder Zusammenstoßes, schwerwiegende Verletzungen zu vermeiden.
Helmpflicht Übersicht:
1. Deutschland
Keine Helmpflicht, der Deutsche Skiverband und der Deutsche Skilehrer Verband unternehmen große Anstrengungen, um die Skifahrer über den Sinn des Tragens von Helmen aufzuklären. Die Deutschen sind allerdings überzeugt und greifen freiwillig zum Skihelm. Seit 2010 nimmt der Anteil der Helmträger auf der Piste ständig zu.
2. Frankreich
Keine Helmpflicht und eher eine geringe Bereitschaft zum Helm tragen. Doch seit Michael Schumachers Unfall in 2013, der sich in den französischen Alpen oberhalb von Méribel ereignete, sind die Franzosen mehr und mehr für Skihelme sensibilisiert.
3. Italien
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren. Die Polizei ist für die Pistenrettung zuständig und übernimmt gleichzeitig die Kontrolle der Einhaltung dieser Helmpflicht. Wer ohne Helm angetroffen wird, dem drohen der Entzug des Skipasses und ein Bußgeld bis zu 200 Euro!
4. Österreich
In Österreich gibt es eine Helmpflicht, allerdings nicht in jedem Bundesland. Die österreichische Bundesregierung hat zwar eine generelle Pflicht für Kinder bis 15 Jahren ausgesprochen, allerdings ist die Umsetzung den einzelnen Bundesländern überlassen. Bisher haben folgende Regionen die Skihelmpflicht eingeführt (die auch beim Rodeln gilt):
- Salzburger Land
- Ober- und Niederösterreich
- Steiermark
- Kärnten
- Burgenland
- Wien
Keine Helmpflicht gibt es weiterhin in Tirol und in Vorarlberg. Jene haben aber eine öffentliche Empfehlung für das Tragen ausgesprochen. In Österreich wird zudem keine Kontrolle der Helmpflicht durchgeführt. Auch jeweilige Strafen sind hier nicht vorgesehen.
5. Schweiz
In der Schweiz gibt es bisher auch keine Helmpflicht. Allerdings sorgen erfolgreiche Aufklärungskampagnen dazu, dass die Schweizer für die europaweit höchste Tragequote an Helmen sorgen. Auf den Schweizer-Pisten ist kaum jemand ohne Helm anzutreffen.
6. Kroatien
Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zu 15 Jahren.
7. Slowenien
In Slowenien besteht die Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zu 15 Jahren.
8. Schweden
Keine gesetzliche Helmpflicht, aber: Kinder ohne Helm werden nicht mit Skilift befördert.
9. Tschechien
In Tschechien gibt es derzeit (02/2022) noch keine allgemeine Helmpflicht auf den Skipisten. Allerdings wird empfohlen, Kinder bis mindestens 14 Jahren mit einem Helm zu versehen. Denn die Gefahren nachhaltiger Verletzungen durch Stürze auf der Piste sollten von niemanden unterschätzt werden.
10. Norwegen
In Norwegen gibt es bislang keine Helmpflicht, selbstverständlich werden jedoch Kinder und Jugendliche lieber mit einem Helm ausgestattet. So haben die Norweger seit Jahren ein besonderes Projekt am Start, bei dem Helme für Kinder gratis verliehen werden. In einigen Skigebieten wird der Skihelm sogar mit einem Gratis-Skipass verknüpft.
11. USA/Kanada
In den USA und Kanada gehören Helme ebenfalls noch nicht zur Pflichtausstattung. Doch, wie in Deutschland, kommen sie mehr und mehr in Mode. Viele Amerikaner setzen sich daher lieber einen Helm auf den Kopf, auch wenn keine Skihelmpflicht besteht.
Worauf beim Kauf eines Skihelms achten?
Um den passenden Skihelm zu finden, sollte zunächst der individuelle Kopfumgang bekannt sein. Dieser wird etwa einen Zentimeter oberhalb der Augenbraue gemessen und ist normalerweise auf jedem Helm hinten aufgedruckt.
Die richtige Passform eines Helmes ist das A und O – nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für den Komfort. Der Helm sollte auch ohne Kinnriemen bereits gut sitzen. Das heißt, dass er auch bei leichten Kopfbewegungen (Nicken, Schütteln) nicht rutscht. Am besten beginnt man bei der Anprobe mit großen Helmen und wählt immer kleinere aus. Sobald der Kopfschutz beim Bewegen nicht nur auf den Haaren umherrutscht, sondern die Kopfhaut mitzieht und die Position nicht verändert, befindet man sich in der richtigen Größenordnung. Kleiner sollte er natürlich auch nicht sein, damit keine Druckstellen und auf Dauer Schmerzen entstehen.
Weitere Informationen zum Kauf eines Skihelms findet ihr hier: Der richtige Skihelm: Darauf müsst ihr beim Kauf achten
Tipps zur Sicherheit
Das Tragen eines Helmes kann vor schwerwiegenden Verletzungen schützen. Darum sollte der Skihelm wie Skistöcke und Skibrille zur Grundausrüstung gehören. Neben dem nötigen Schutz vor Kopfverletzungen hält er zudem auch und sieht stylish aus. Einige Länder haben zudem eine Skihelmpflicht eingeführt. Diese richtet sich zwar meist an Kinder und Jugendliche, doch auch Erwachsene sollten nicht darauf verzichten. Wichtig: neben der richtigen Ausrüstung sollte immer vorausschauend gefahren werden und Fehler anderer Fahrer antizipiert werden.
Weitere Tipps von der FIS (Internationale Skifahrer Föderation) für Skifahrer und Snowboarder, wie man sich auf der Piste verhalten sollte:
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss immer auf Sicht fahren. Der Fahrer muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
- Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
- Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
- Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
- Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
- Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Gute Fahrt!
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